Private Altersvorsorge

Der Rürup-Vertrag (Basisrente)

Durch die sog. „Rürup-Rente“, die mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt wurde, werden auch Beiträge des Steuerpflichtigen in privatrechtlich geregelte Rechtsverhältnisse zu Gunsten einer Basisversorgung als Sonderausgaben dem Grunde nach begünstigt. Steuerpflichtige, die keinem gesetzlichen Alterssicherungssystem angehören, können damit eine steuerlich begünstigte Basisversorgung aufbauen.

Riester-Förderung

Mit dem im Jahr 2001 beschlossenen Altersvermögensgesetz sollte der freiwillige Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung steuerlich begünstigt werden. Die gesetzlichen Regelungen hierzu wurden in das Einkommensteuergesetz und das Gesetz zur Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen aufgenommen. Im Einkommensteuergesetz wurde ein zusätzlicher Sonderausgabenzug für sogen. Altersvorsorgebeiträge gesetzlich festgeschrieben. Dieser wurde ergänzt um eine progressionsunabhängige Zulage, damit auch Bezieher kleinerer Einkommen und kinderreicher Familien in

den Genuss der staatlichen Förderung gelangen. Ob der Abzug bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage oder die Inanspruchnahme der Zulage für den Einzelnen günstiger ist, wird vom Finanzamt im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt.

Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge

Solche Verträge unterliegen nicht den einschränkenden Regelungen, wie die steuerlich geförderten Verträge. Es kann sich hierbei z. B. um Lebensversicherungsverträge handeln, deren Laufzeit vor dem 1.1.2005 begann und für die ein Versicherungsbeitrag bis zum 31.12.2004 entrichtet wurde.

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen ein sogenanntes Altersvorsorgemodell speziell für Sie.

Auch in der betrieblichen Altersvorsorge erklären wir, worauf es ankommt.

Interesse? Fragen? Rufen Sie uns an unter 07042 16166.

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